Regel 1 - Das Spielfeld
Spielunterlage
Motoball-Spiele können auf Hart- oder Rasenplätzen bzw. Asphalt-, Beton- oder Tartanplätzen (mit dünner gleichmäßiger Sandauflage) ausgetragen werden.
Abgrenzung
Das Spielfeld ist rechteckig und wird mit Linien abgegrenzt. Die Linien gehören zu den Räumen, die sie begrenzen. Die beiden längeren Begrenzungslinien heißen Seitenlinien, die beiden kürzeren Torlinien. Die Mittellinie teilt das Spielfeld in zwei Hälften. Sie verbindet die beiden Seitenlinien jeweils in deren Mitte. In der Hälfte der Mittellinie befindet sich der Mittelpunkt, um ihn herum der Mittelkreis mit einem Radius von 9,15 m.
Abmessungen
Die Seitenlinien sind zwingend länger als die Torlinien. Länge mindestens 85 m höchstens 110 m. Breite mindestens 45 m höchsten 75 m. Spielfelder, die diese Maße nicht erfüllen, bedürfen der ausdrücklichen Zulassung durch den FA Motoball, können jedoch in keinem Fall bei Länderspielen oder Zwischenrunden – bzw. Endspielen um ein Meisterschaftsprädikat benutzt werden.
Markierungen
Alle Markierungen müssen mit einem gut sichtbaren Material, welches sich auf dem jeweiligen Untergrund gut abhebt, vorgenommen werden. Bis auf die Mittellinie haben alle Linien eine Strichstärke von 12 cm aufzuweisen. Die Mittellinie hat eine Breite von 24 cm.
Der Torraum
Der Torraum ist ein Halbkreis mit einem Radius von 5,75 m innerhalb des Strafraumes. Sein Mittelpunkt ist die Mitte zwischen den Torpfosten. Bei Asphalt- oder Betonplätzen muss der Torraum jedoch aus einem anderen Material (z.B. Rasen oder Tartanbelag) bestehen. Die Markierung (Halbkreis) ist ein Teil des Torraums.
Der Strafraum
Im Abstand von 16,45 m zu den Innenkanten der Torpfosten verlaufen zwei Linien rechtwinklig zur Torlinie. Diese Linien erstrecken sich 16,45 m in das Spielfeld hinein und werden durch eine zur Torlinie parallele Linie miteinander verbunden. Der von diesen Linien und der Torlinie umschlossene Raum wird Strafraum genannt. Im Strafraum befindet sich 11 m vom Mittelpunkt der Torlinie zwischen beiden Pfosten entfernt und senkrecht zur Torlinie eine sichtbare Strafstoßmarke.
Fahnenstangen
An jeder Ecke des Spielfelds befindet sich eine Fahne, deren Stange nicht unter 1,50 m hoch und oben nicht spitz sein darf. Eine solche Fahnenstange kann auch an der Mittellinie auf jeder Seite des Spielfelds aufgestellt werden, jedoch soll sie außerhalb des Spielfelds und mindestens 1 m von der Seitenlinie entfernt stehen.
Die Tore
In der Mitte der beiden Torlinien befindet sich jeweils ein Tor. Ein Tor besteht aus zwei senkrechten Pfosten, die gleich weit von den jeweiligen Eckfahnen entfernt und durch eine Querlatte verbunden sind. Die Torpfosten und die Querlatte sind aus Holz (weiß gestrichen), Metall oder einem anderen geeigneten Material. Torpfosten/Querlatten aus Aluminium sind Natur zu belassen, andere Metalle sind zu verzinken. Torpfosten und Querlatten dürfen die Spieler in keiner Weise gefährden. Der Abstand zwischen den Innenkanten der Pfosten beträgt 7,32 m. Die Unterkante der Querlatte ist 2,44 m vom Boden entfernt. Torpfosten und Querlatte weisen die gleiche Form auf und sind höchstens 12 cm breit und tief. Die Torlinie ist gleich breit wie die Torpfosten und die Querlatte. Netze können an den Torpfosten, an der Querlatte und am Boden hinter den Toren befestigt werden, sofern sie ausreichend gesichert sind und den Torwart nicht behindern.
Spielfeld-Umgrenzung und Sicherheitseinrichtungen
Das Spielfeld muss durch ein festes Geländer oder eine andere wirkungsvolle Absperrung mindestens 2 m hinter den Seiten- und Torauslinien bzw. über die Gesamtbreite des Torraumes 5m hinter den Torauslinien umgrenzt sein. Hinter den Torauslinien in Höhe des Torraumes müssen in mindestens 2 m Abstand zur Torauslinie/Torlinie über die Gesamtlänge des Torraumes zusätzliche Sicherheitseinrichtungen (Fangzaun o. ä.) installiert werden.
Fahrerlager
Für jede Mannschaft muss außerhalb des Spielfeldes und außerhalb der Sicherheitszone ein abgegrenztes Fahrerlager mit direktem Zugang zum Spielfeld vorhanden sein. Das Fahrerlager dient als Aufenthalts-, sowie Reparaturzone. Der Aufenthalt und Zutritt ist während der Motoball-Veranstaltung nur für nachfolgenden Personenkreis:
den Schiedsrichtern
max. 10 Spielern
1 Trainer
1 Mannschaftsleiter
2 Mechaniker
1 Arzt oder ausgebildeten Physiotherapeut oder Co.Trainer
gestattet. Das Betreten des Spielfeldes (Ausnahme: Ein-/Auswechselspieler) oder eine direkte Einflussnahme auf den Ablauf des Spielgeschehens oder auf Offizielle ist dem aufgeführten Personenkreis nicht gestattet. Der Schiedsrichter entscheidet über Ausnahmen.
Sanitäre Einrichtungen, Umkleideräume
Auf jeder Platzanlage müssen ausreichende und funktionstüchtige sanitäre Einrichtungen (Toiletten und Waschgelegenheiten mit fließend warmen Wasser) vorhanden sein. Separate abschließbare Umkleideräume für Spieler und Schiedsrichter in entsprechender Größe, und hygienisch einwandfreiem Zustand. Platzanlagen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, bedürfen der ausdrücklichen Zulassung durch den FA Motoball, können jedoch in keinem Fall bei Länderspielen oder Zwischenrunden– bzw. Endspielen um ein Meisterschaftsprädikat benutzt werden.
Flutlichtspiele
Motoball-Spiele können auch unter Flutlicht ausgetragen werden. Voraussetzung ist, dass ab Spielbeginn über dem gesamten Spielfeld eine Mindestlichtstärke von 200 Lux, vorhanden ist.
